Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen ADTV Tanzschule INTAKT – Inh. Michael Kirsebauer – Stand: Januar 2024

§ 1 – Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs- und Veranstaltungsorte der ADTV Tanzschule INTAKT innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 – Anmeldung
Durch das Absenden eines Online-Formulars, oder Abgabe eines Anmeldeformulars kommt es zum Vertragsschluss. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung des Kurshonorars bzw. Monatsbeitrages und berechtigt im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Unterrichtseinheiten. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Der unterzeichnende Elternteil wird durch diese Unterschrift Vertragspartner der Tanzschule. Anmeldungen über das Anmeldeformular der Webseite der ADTV Tanzschule INTAKT (www.tanzschule-intakt.de) sind einer schriftlichen Anmeldung gleichwertig. Die Tanzschule behält sich das Recht vor Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In solchen Fällen erfolgt die unverzügliche Benachrichtigung des Teilnehmers und bereits gezahlte Gebühren werden vollständig erstattet.


§ 3 – Zahlungs- und Teilnahmebedingungen
Ein gründlicher und erfolgreicher Unterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden. Auch wenn unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen wird, ist das Kurshonorar in voller Höhe zu zahlen. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Die Tanzschule behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug den Zugang zum Unterricht zu verweigern, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind. Um die Privatsphäre aller Besuchenden der Tanzschule zu schützen, ist es untersagt, Foto- oder Filmaufnahmen in der Tanzschule anzufertigen. Bei Verstoß behält sich die Tanzschule das Recht vor geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich des Ausschlusses vom Unterricht. Die Tanzschule unterhält einen tanzschuleigenen Gastronomiebetrieb. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.
Die Gestaltung des Unterrichts sowie die Auswahl der Tanzlehrer stehen der Tanzschule frei. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des/der Tanzlehrer/in, höhere Gewalt usw.) können Tanzkurse und Clubs zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Tanzschule wird sich bemühen in solchen Fällen den Teilnehmern rechtzeitig alternative Möglichkeiten anzubieten.
Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Tanzkursen seitens der Tanzschule erfolgt. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Tanzschule. Die erlernten Choreografien, Tanzschritte und Figuren in den einzelnen Tänzen/Tanzstilen sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte – auch unentgeltlich – ist untersagt.


Besonderheiten für Tanzkurse und Angebote mit monatlicher Zahlung:
Der Eintritt in einen fortlaufenden Kurs (Club) ist jeweils zum 1. oder 15. eines Monats möglich. Der Mitgliedsbeitrag wird dann jeweils zum 1. eines Folgemonats zur Zahlung fällig und wird fortlaufend mittels SEPA-Lastschrift, monatlich vom Konto eingezogen. Der Mitgliedsbeitrag wird auch dann fällig, wenn der Teilnehmer den Unterricht nicht besucht. Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. Es wird dann eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 2,50 Euro zzgl. der Bankspesen berechnet.
Die Tanzschule ist berechtigt, im Falle höherer Gewalt (behördliche Schließung, Krieg, Epidemien, Pandemien) die Teilnahme auf einmal pro Woche zu begrenzen. Im Falle einer behördlichen Schließungsanordnung aus vorgenannten Gründen stellt die Tanzschule Online-Lehrmaterial zur Verfügung, welches das Mitglied für die Dauer der Schließung ausdrücklich als Ersatzdienstleistung anerkennt, insbesondere, wenn die geschuldeten 38 Unterrichtseinheiten pro Jahr nicht mehr erreicht werden können. Diese Ersatzdienstleistung gilt jedoch maximal für einen Zeitraum von 3 Monaten pro Kalenderjahr als vereinbart. Danach hat das Mitglied die Möglichkeit durch eine Erklärung in Textform seine Mitgliedschaft beitragsfrei ruhend zu stellen. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, dass die wechselseitigen Leistungen (Zahlung der Mitgliedsbeiträge und Erteilung des Tanzunterrichts) nachgeholt werden, sobald der Hinderungsgrund weggefallen ist und sich die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum verlängert.

§ 4 – Kündigung
Eine Kündigung bedarf der Textform und ist an folgende Adresse zu richten: ADTV Tanzschule INTAKT, Michael Kirsebauer, Westend 31-39, 46399 Bocholt. Eine Kündigung per E-Mail ist ebenfalls möglich: info@tanzschule-intakt.de. Wir akzeptieren keine Kündigungen über Social-Media, per SMS oder WhatsApp.

Kündigungsfristen:
Alle Kurse und Angebote mit monatlicher Zahlung sind mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende kündbar. Das bedeutet, dass Kündigungen spätestens bis zum Ende des Vormonats des jeweiligen Quartalsendes eingegangen sein müssen, um zum Ende des Quartals wirksam zu werden. Zum Beispiel muss eine Kündigung, um zum 30. Juni wirksam zu werden, spätestens bis zum 31. Mai eingereicht werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt. Das Kündigungsrecht nach § 621 und § 627 BGB wird abgedungen.


§ 5 – Leistungsumfang
Die Tanzschule gewährleistet Unterricht in der Zeit außerhalb der Schulferien in NRW. Die Betriebsferien der Tanzschule liegen innerhalb der Schulferien in NRW. Während der betrieblichen Ferienzeit und an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiterhin monatlich zu entrichten, da es sich bei einem Mitgliedsbeitrag um 1/12 des durchschnittlichen Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Die Tanzschule garantiert 38 stattfindende Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr. Im Jahreshonorar sind die Wochen, in denen kein Unterricht stattfindet, bereits berücksichtigt.


§ 6 – Mitgliedskarte
Das Mitglied erhält nach der Anmeldung eine Mitgliedskarte (Club-Ausweis). Die Mitgliedskarte muss beim Betreten der Tanzschule zum Check-in verwendet werden und berechtigt das Mitglied zum Besuch der gebuchten Kurse. Die Mitgliedschaft in der ADTV Tanzschule INTAKT ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, die ausgehändigte Mitgliedskarte ausschließlich höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.


§ 7 – Haftung
Die Ausübung des Tanzens bzw. die sonstige Betätigung in unseren Räumen und auch der allgemeine Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen der Tanzschule geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Für die Garderobe der Mitglieder bzw. deren anderweitige Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.


§ 8 – Widerrufsrecht bei Internetanmeldungen
Bei der Internetanmeldung steht dem Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Danach wird die Willenserklärung zur Teilnahme am Tanzkurs erst wirksam, wenn Sie nicht binnen einer Frist von 14 Tagen schriftlich widerrufen wird. Der Lauf der Frist beginnt mit Absenden des Anmeldeformulars. Hat der Teilnehmer bereits am Tanzkurs teilgenommen, auch nur stundenweise, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: ADTV Tanzschule INTAKT, Michael Kirsebauer, Westend 31-39, 46399 Bocholt.


§ 9 – Film- und Fotoaufnahmen
In der Tanzschule werden zu bestimmten Gelegenheiten Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die Bereiche bzw. Räume oder Tanzkurse werden, soweit möglich, gekennzeichnet bzw. es wird mündlich darauf hingewiesen, wann und wo welche Aufnahmen erfolgen. Mit Betreten der Räume der Tanzschule wird die Zustimmung zur Fertigung von Film- und Fotoaufnahmen erteilt und die Verwertung honorarfrei gestattet. Die Film- bzw. Fotorechte gehen auf die Tanzschule über. Die Zustimmung erstreckt sich auf die Veröffentlichung in einem Online-Fotoalbum auf der Internetseite www.tanzschule-intakt.de und für soziale Netzwerke, insbesondere Facebook und Instagram. Bei Vorliegen eines Widerspruchs in Textform erfolgt die unverzügliche Entfernung eines von Ihnen dort veröffentlichten Fotos.


§ 10 – Schlussbestätigung
Mit Unterzeichnung eines Anmeldeformulars in schriftlicher oder elektronischer Form werden diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt. Bei der Anmeldung/Buchung per Internet muss der Kunde ein spezifisches Feld zur Kenntnisnahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen anklicken. Mit der Abgabe dieser Bestätigung erklärt der Kunde, dass er vom Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und diese in vollem Umfang akzeptiert. Bei der Online-Anmeldung bestätigt der Kunde durch Aktivierung des vorgenannten Kontrollkästchens zudem ausdrücklich die Kenntnisnahme seines Widerrufsrechts. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der AGB sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke. Gerichtsstand für alle Verträge ist Bocholt.